Rechtsprechung
BGH, 24.10.1989 - VI ZR 136/89 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,17208) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz bei unverhältnismäßig hohen Kosten der Wiederherstellung eines durch Brand zerstörten Hauses und Würdigung des hohen Stellenwerts des Integrationsinteresses
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 24.10.1989 - VI ZR 136/89
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Steffen und die Richter Dr. Kullmann, Dr. Macke, Dr. Lepa und Bischoff am 24. Oktober 1989 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :. - BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83
Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 24.10.1989 - VI ZR 136/89
Denn nach dem eigenen Vorbringen des Klägers beliefen sich die Herstellungskosten auf (291.830 + 31.000 =) 322.830 DM, während der Verkehrswert des Hauses vor dem Brand 272.000 DM betragen hat und das Wertinteresse des Klägers unter Berücksichtigung des Restwertes von ca. 81.000 DM, den das Berufungsgericht mit Recht in Abzug gebracht hat (vgl. Senatsurteil vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593, 595), lediglich 191.000 DM beträgt.